Baubegleitung
Während Sie durch die Energieberatung ein Sanierungskonzept- mit Vorschlägen - an die Hand bekommen, wie Sie Ihre Wünsche umsetzen können, stellt die Baubegleitung die Umsetzung des Energiekonzeptes dar.
Nach der Energieberatung wird Ihnen erklärt, in welchen Schritten Sie Ihren Sanierungswunsch umsetzen können.
Ist Ihr Ziel eine generelle, große Sanierung, beispielsweise mit dem Wunsch, das Neubauniveau Ihres Hauses zu erreichen- oder sind, je nach finanziellen Möglichkeiten, Einzelmaßnahmen Ihrer Wahl vorgesehen?
Diese Fragen- und die von Ihnen veranschlagte Sanierungssumme in Euro – werden vor der Sanierung geklärt, um die richtigen Förderprogramme für Sie zu ermitteln.
Die Förderungen müssen vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. Dem Förderantrag sind die entsprechenden Handwerker-Angebote beizufügen.
Die Baubegleitung ist gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wie folgt umzusetzen:
1. Einzelmaßnahmen mit BAFA-Förderung für die Gebäudehülle (Zuschuss)
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle kann pro Kalenderjahr eine Sanierungssumme von 60.000 Euro Förderung für eine Wohneinheit in Anspruch genommen werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, ohne SFP-Fahrplan sind es nur 30.000 Euro. Hierbei müssen für jedes Bauteil bestimmte U-Werte eingehalten werden (für die Außenwand bspw. gilt der U-Wert 0,20 W/m²K), um die Förderung zu erhalten. Nach erfolgter Sanierung müssen die erreichten U-Werte in einer Fachunternehmererklärung dokumentiert werden.
2. Einzelmaßnahmen mit KfW-Förderung für die Anlagentechnik (Zuschuss)
Um eine Förderung der Heizungsanlage zu erhalten, müssen die neu eingebauten Anlagen in einer aktuellen Liste der BAFA (Biomasse, Solarthermie, Luft-, Sole-, Wasser-Wärmepumpen) stehen. Nach dem Einbau der Anlage muss auch hier eine Fachunternehmererklärung ausgefüllt werden.
| KFW Anlagen zur Wärmeerzeugung (Anlagentechnik) | Grundförderung | Klimageschwindigkeitsbonus | Einkommensbonus |
| Solarthermische Anlagen | 30% | max. 16% | max. 40% |
| Biomasseheizungen | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
| elektrisch angetriebene Wärmepumpen | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
| Brennstoffzellenheizung | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
| Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten) | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
| Innovative Heizungstechnik auf Basis erneeuerbarer Energien | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
| BAFA- Gebäudenetzanschluss (+50% Baubegleitung) | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
| BAFA- Wärmenetzanschluss (+ 50% Baubegleitung) | 30 % | max. 16 % | max. 40 % |
BAFA -Heizungsoptimierung (ev. zusätzlich 5% iSFP-Bonus) | 15% | ||
| BAFA - Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen | 50% |
3. Effizienzhaus-Förderung der KfW für die Sanierung von Bestands- gebäuden (nur Kreditvariante)
Die Effizienzhausförderungen sind erheblich reduziert worden. Das erste förderfähige Effizienzhausniveau für Sanierungen ist- seit 28.07.2022- das KfW-Effizienzhaus EH 85. Die Tilgungszuschüsse sind um 5-10 Prozent- punkte gesenkt worden.
Fördersätze KfW für Effizienzhäuser 2024
Systemische Maßnahmen Sanierung Kredit | Tilgungs- Zuschuss | Zuschuss (nur Kommunen) | NH (1)
| WPB (2) | SerSan (3) |
EH Denkmal | 5% | 10% | 5% |
| - |
EH 85 (nur WG) |
| 10% | 5% | 5% | - |
EH 70 |
| 15% | 5% | 10 % | 5%
|
EH 55 | 5 % | 20% | 5% | 10% | 15% |
EH 40 | 10% | 25% | 5% | 10% | 15% |
EH = Effizienzhaus-Klasse
(1 NH = Nachhaltigkeitsklasse bedeutet, dass dies Gebäude ein Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude einer Zertifizierungsstelle haben
(3) WPB = Worst Performing Building. Dieses Haus gehört zu den schlechtesten 25% des Gebäudebestandes (Klasse H). Ein Haus, welches auf das Niveau EH 40, EH 55 und EH 70 saniert wird, erhält diesen Bonus.
(3) SerSan= Bei einer seriellen Sanierung auf das Effizienzhaus-Niveau 40 und 55 gibt es 15% Einzelbonus. Serielles Sanieren und der WPB-Bonus werden auf 20% begrenzt.
Durchführung der Baubegleitung:
Detailplanungen: Technische Prüfung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, ein mängelfreies Produkt zu erhalten.
Ausschreibung/ Einholung von Angeboten: Prüfung von Angeboten (in Abstimmung mit dem Bauherrn), um die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zu optimieren
Ausführung: Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmten, festgelegten Zeitpunkten.
Abnahme: Abnahme der Einzelgewerke und Endkontrolle, Erstellung eines Übergabeprotokolls
Bewertung: Erstellung eines Baubegleitungs-Berichtes
Die obige Tabelle beschreibt eeine Grundförderung für die Anlagentechnik. Diese ist allerdings regressiv aufgebaut.
Die frühere Förderung von 30.000 Euro wurde ab 21. Juli 2026 auf 28.000 Euro Fördersumme für die Anlagentechnik begrenzt und sinkt jedes halbe Jahr um 750 Euro ab. Die erste hier dargestellte Tabelle gilt für Wohngebäude.